Wichtige Info für Bachelor-Interessenten!


Der Nachweis über berufspraktische Tätigkeiten oder Praktika muss nicht mehr wie bisher zur Immatrikulation erbracht werden, sondern ist nun zum Beginn des 3. Semesters nachzureichen.

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Veröffentlicht am 10.07.2012 um 10:57 Uhr
von T. Grischkat